Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise:

Alle Preise verstehen sich in Euro und sind, wenn nicht anders erwähnt, brutto Preise, d.h. es fällt keine zusätzliche gesetzlich gültige Mehrwertsteuer an.
Die Pauschalpreise enthalten eine genaue Beschreibung der inkludierten Leistungen. Bei Mehrleistung wird nach Absprache mit dem Vertragspartner pro Stunde oder wie schriftlich vereinbart abgerechnet.

Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind sofort fällig. Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart. Die Zahlungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Leistungen von „erstmal für immer“, Sandra Jägel und setzen sich wie folgt zusammen:

50% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung
50% mit der Endabrechnung
Bei einer Beauftragung von externen Dienstleistern sind die jeweiligen Zahlungsbedingungen zu beachten.

Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 15,00€ je Mahnung fällig.

Stornierung:

Freie Trauung:
Bei Stornierung bis 12 Wochen vor Veranstaltung werden 50% der Gesamtsumme fällig.
Bei Stornierung bis weniger als 12 Wochen vor Veranstaltung werden 90% der Gesamtsumme fällig.

Hochzeitsgesang:
Bei Stornierung bis 12 Wochen vor Veranstaltung werden 50% der Gesamtsumme fällig.
Bei Stornierung bis weniger als 12 Wochen vor Veranstaltung werden 90% der Gesamtsumme fällig.

Die oben aufgeführten Fristen beziehen sich ausschließlich auf die Leistungen von  „erstmal für immer“ Sandra Jägel. Bei Beauftragung externer Dienstleister sind die jeweiligen Kündigungsbedingungen zu beachten.
Eine außerordentliche Kündigung seitens „erstmal für immer“ Sandra Jägel, kann erfolgen bei: Zahlungsverzug, Täuschungsversuch & unmöglicher Zusammenarbeit.

Verschiebung:

Bei begründetem Anlass (z.B. schwerer Erkrankung) ist eine Verschiebung einmalig kostenfrei möglich, sofern die Verschiebung spätestens 6 Monate vor der ursprünglichen Veranstaltung angefragt wird und Verfügbarkeit seitens „erstmal für immer“ Sandra Jägel besteht. Verschiebungen werden durch eine schriftliche Auftragsanpassung festgehalten. Kurzfristigere Verschiebungen sind nur nach vorheriger Absprache und ggf. gegen Aufpreis möglich. Der jeweilige Aufpreis richtet sich nach dem neuen Veranstaltungsdatum (Haupt- vs. Nebensaison). Sofern eine Verschiebung aufgrund mangelnder Verfügbarkeit seitens „erstmal für immer“ Sandra Jägel  nicht möglich ist, gelten die gültigen Stornierungsbedingungen.

Auswahl externer Dienstleister:
Die Verträge mit externen Dienstleistern einschließlich der Zahlungsabwicklung kommen stets zwischen diesen und dem Auftraggeber direkt nach Maßgabe der jeweiligen externen Auftragsbedingungen zu Stande. Eine Beauftragung der externen Dienstleister kann auch nach vorheriger Absprache aufgrund gesondert erteilter Abschlussvollmacht durch „erstmal für immer“ im Namen der Auftraggeber erfolgen. „erstmal für immer“ übernimmt lediglich die Auswahl der externen Dienstleister und keine Haftung für deren Leistungserbringung oder Verschulden.

Arbeitsweise:
Das erste Kennenlerngespräch ist kostenlos. Nach Beauftragung und Vertragsunterzeichnung wird eine erste Akontorechnung zugestellt. Nach Geldeingang wird die entsprechende Leistung ausgearbeitet und sofern notwendig digital zur Verfügung gestellt. Nach Eingang der Unterlagen bei Auftraggeber ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich.

Datenschutz und Urheberrecht:
Alle durch „erstmal für immer“ (Sandra Jägel) erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektplanungen, Konzepte, Werke, Layouts, Reden, Lieder, Musik sind Eigentum von „erstmal für immer“ (Sandra Jägel) und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung genutzt werden. Das Weitergeben und nutzen dieser Dokumente wird strafrechtlich verfolgt.

Haftung:
Für schuldhaft verursachte Schäden haftet „erstmal für immer“ grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Sach- oder Vermögensschäden jedoch weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden, besteht eine Haftung lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also soweit es um die Verletzung einer Pflicht geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut. Der Haftungsumfang ist in diesem Fall dem Grunde nach auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden und der Höhe nach je Schadensfall auf die doppelte Auftragssumme des jeweiligen Auftrages begrenzt. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall und entgangenen Gewinn) wird von „erstmal für immer“ (Sandra Jägel) bei jeder Art von fahrlässig verursachten Schäden nicht übernommen.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.